ONLINE-ANMELDUNG ZUM HOF- UND STRASSENFLOHMARKT 2026

Zulassung und Zahlung: Die Zulassung zum Verkauf erfolgt durch den Veranstalter. Gewerbliche Aussteller erhalten nach erfolgreicher Bearbeitung eine Rechnung sowie ihre Standnummer. Diese ist am Veranstaltungstag gut sichtbar am Verkaufsstand anzubringen. Die Standgebühr ist fristgerecht gemäß den in der Rechnung genannten Zahlungsbedingungen zu entrichten. Private Verkäufer begleichen die Standgebühr am Veranstaltungstag und geben zeitgleich ihre Kuchenspende ab. Auch ihnen wird die Standnummer im Vorfeld per E-Mail zugesandt und muss am Veranstaltungstag deutlich sichtbar am Stand angebracht sein. Bei Nichtzahlung behält sich der Veranstalter vor, die Zulassung zu widerrufen. Ein Anspruch auf Schadensersatz besteht in diesem Fall nicht.
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