FRAGEN UND ANTWORTEN ZUR MITGLIEDSCHAFT

WELCHE MITGLIEDSBEITRÄGE GIBT ES?

Der Jahresbeitrag gemäß unserer aktuellen Vereinssatzung beträgt:

  • 24,- € für Einzelpersonen
  • 12,- € für Schüler und Auszubildende
  • 36,- € für Familien
  • 120,- € für juristische Personen und andere Personenvereinigungen

Standardbeitrag
Der normale Jahresbeitrag beträgt derzeit 24,- Euro und ist der Standardbeitrag für eine Person.

Ermäßigter Beitrag
Der ermäßigte Jahresbeitrag beträgt derzeit 12,- Euro. Geltend machen können ihn Menschen in Ausbildung (Schüler, Auszubildende und Studierende). Für den ermäßigten Mitgliedsbeitrag ist die Zahlung per Lastschriftermächtigung verbindlich.

Wir bitten Sie, Ihren Anspruch auf den ermäßigten Jahresbeitrag von 12,- Euro nachzuweisen. Schüler und Auszubildende schicken uns bitte eine Kopie ihres entsprechenden Ausweises / Nachweises. Studierende schicken uns bitte ihre aktuelle Studienbescheinigung / Semesterausweis in Kopie.

Bitte schicken Sie uns den Nachweis als Scan (JPG oder PDF) an info@cramer-klett-siedlung.de. Alternativ kann dies aber natürlich auch auf dem Postweg geschehen: Interessengemeinschaft und Förderverein Cramer-Klett-Siedlung Gustavsburg e.V., Cramer-Klett-Platz 7-9, 65462 Ginsheim-Gustavsburg.  Zur Verlängerung Ihres Anspruchs für das Folgejahr schicken Sie uns bitte jeweils bis zum 31. Dezember eine aktuelle Kopie, der ermäßigte Beitrag wird dann für ein weiteres Jahr gewährt. Später eingehende Nachweise können wir leider nicht berücksichtigen. Erfolgt kein weiterer Nachweis, stellen wir den normalen Beitrag in Rechnung. Eine Rückvergütung des Beitrags ist nicht möglich.

Familienbeitrag
Der Familienbeitrag beträgt derzeit 36,- Euro und setzt sich aus einer Einzelmitgliedschaft (Standardbeitrag 24,- Euro) und einem ermäßigten Beitrag (12,- Euro) für zwei Erwachsene zusammen, die in einer Ehe- bzw. Lebensgemeinschaft leben. Ihre Kinder bis zum Alter von 18 Jahren sind frei, danach zahlen Jugendliche und erwachsene Kinder bis zum Alter von 25 Jahren ebenfalls je einen ermäßigten Beitrag von 12,- Euro. Bei der Mitgliederversammlung ist jedes bei uns eingetragene Mitglied der Familie stimmberechtigt.

Juristische Person
Der Beitrag für Juristische Personen beträgt derzeit 120,- Euro pro Jahr. Dies betrifft u. a. Universitätsinstitute, Denkmalämter und Behörden, Vereine, Museen und Firmen sowie sonstige Institutionen, die sich für den Denkmalerhalt engagieren und/oder mit den Zielen des Vereins identifizieren.

KANN ICH MEINEN MITGLIEDSBEITRAG STEUERLICH GELTEND MACHEN?

Der Förderverein Cramer-Klett-Siedlung Gustavsburg e.V. ist vom Finanzamt Groß-Gerau als gemeinnützig anerkannt, damit sind Mitgliedsbeiträge steuerlich absetzbar. Bis zu einer Höhe von 200,- € wird der Einzahlungsbeleg in Verbindung mit dem Kontoauszug/ elektronischen Zahlungsbeleg der Bank als Spendenquittung anerkannt.

FÜR WELCHEN ZEITRAUM GILT DER MITGLIEDSBEITRAG?

Für ein Geschäftsjahr vom 01. Januar bis 31. Dezember, werden Die Mitgliedsbeiträge werden jährlich zum jeweils 01. Februar für ein Geschäftsjahr von 01. Januar bis 31. Dezember fällig. Mitgliedsbeiträge werden automatisch zum Fälligkeitsdatum per Lastschrifteinzug vom Girokonto eingezogen.

WIE VERHÄLT SICH DAS, WENN ICH BEREITS IM OKTOBER, NEUES VEREINSMITGLIED WERDE?

Wenn Sie sich im Oktober entscheiden, Mitglied beim Förderverein Cramer-Klett-Siedlung Gustavsburg e.V. zu werden,  berechnen wir den Mitgliedsbeitrag erst für das Folgejahr. Sie gehören aber sofort nach Aufnahme durch den Vorstand zu unseren Mitgliedern.

VERÄNDERUNG DER LEBENSUMSTÄNDE

Änderungen in den Lebensumständen unserer Mitglieder, die sich auf die Kategorie des Mitgliedsbeitrags auswirken, werden immer für den Mitgliedsbeitrag des folgenden Kalenderjahres berücksichtigt.

WIE WIRD DER MITGLIEDSBEITRAG FESTGESETZT?

Wie bei praktisch allen Vereinen unterliegt der Mitgliedsbeitrag der Hoheit der Mitgliederversammlung, also der Mitglieder selbst. Änderungen des Mitgliedsbeitrags müssen fristgerecht zur nächsten Mitgliederversammlung beantragt werden. Die Mitgliederversammlung entscheidet darüber. Eine Änderung wird dann mit dem nächsten Kalenderjahr wirksam.

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