GERBERSTR.

FÖRDERUNG UND RECHT

Hinweise zu Rechts- und Steuerfragen sowie Fördermöglichkeiten rund um das Denkmal.

STEUERERLEICHTERUNGEN

Das Einkommensteuergesetz (EStG) ermöglicht Ihnen eine indirekte Förderung in Form von Steuererleichterungen.

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ZUWENDUNGEN

Wenn Sie Kulturdenkmäler erhalten wollen, können Sie einen Antrag auf finanzielle Unterstützung Ihrer Baumaßnahme durch das Land Hessen stellen.

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HESSISCHES DENKMALSCHUTZGESETZ

Das Hessische Denkmalschutzgesetz definiert (HDSchG), was Kulturdenkmäler sind: Bewegliche oder unbewegliche Sachen, Sachgesamtheiten und Sachteile, außerdem Gesamtanlagen und Bodendenkmäler.

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WEITERE INFORMATIONEN

Rechtsgrundlagen, Hinweise und Formulardownloads

Quelle: Landesamt für Denkmalpflege Hessen (https://denkmal.hessen.de)

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