ZUWENDUNGEN
Wenn Sie Kulturdenkmäler erhalten wollen, können Sie einen Antrag auf finanzielle Unterstützung Ihrer Baumaßnahme durch das Land Hessen stellen.
Das Land Hessen unterstützt Sie als Denkmaleigentümerin oder Denkmaleigentümer beim Erhalt dieses wichtigen kulturellen Schatzes. Hierzu werden Zuwendungsmittel bereitgestellt, die zurzeit jährlich rund acht Millionen Euro betragen.
Die Zuwendungsmittel vergibt das Landesamt für Denkmalpflege nach denkmalfachlichen Priorisierungen und auf Basis der auf der Seite Förderung und Recht verlinkten Denkmalförderrichtlinie sowie der dort ebenfalls verlinkten hessischen Landeshaushaltsordnung (LHO).
Eine denkmalfachliche Priorisierung ist notwendig, um die zu Verfügung stehenden Zuwendungsmittel möglichst effizient zur Erhaltung der hessischen Kulturdenkmäler einsetzen zu können. Wir bitten dies zu berücksichtigen, auch wenn es im Einzelfall bedeuten kann, dass Ihr Bauvorhaben keine oder nur eine geringfügige direkte Förderung erhält.
Die fachliche Entscheidung über eine Zuwendung erfolgt durch die zuständige Bezirksdenkmalpflegerin oder den zuständigen Bezirksdenkmalpfleger des Landesamtes für Denkmalpflege in Abstimmung mit der Unteren Denkmalschutzbehörde.
Wenn Sie eine Maßnahme planen, die dazu dient, ein Kulturdenkmal oder einen Teil eines Kulturdenkmals zu erhalten, nehmen Sie mit der für Sie zuständigen Bezirksdenkmalpflegerin oder dem für Sie zuständigen Bezirksdenkmalpfleger beim Landesamt für Denkmalpflege Kontakt auf und sprechen Sie sie oder ihn auf die Möglichkeit einer Zuwendung an. Dies kann schriftlich, per E-Mail oder persönlich, zum Beispiel bei einem Ortstermin, geschehen. Es kann sodann geklärt werden, ob eine Zuwendung für die von Ihnen geplante Maßnahme grundsätzlich in Betracht kommt. Wenn dies der Fall ist, besteht die Möglichkeit einen Förderantrag zu stellen.
ANSPRECHEN
Quelle: Landesamt für Denkmalpflege Hessen (https://denkmal.hessen.de)