DENKMALSCHUTZ

Denkmalschutz dient dem Schutz von Kulturdenkmalen und kulturhistorisch relevanten Gesamtanlagen, sowie sich die Arbeitersiedlung in Gustavsburg zeigt. Ziel ist es, dafür zu sorgen, dass Denkmale dauerhaft erhalten und nicht verfälscht, beschädigt, beeinträchtigt oder zerstört werden, und dass Kulturgüter dauerhaft gesichert werden.

Die rechtliche Definition und Rahmenbedingungen für den Denkmalschutz werden durch das Denkmalrecht festgelegt.

Denkmalschutz ist Teil des Kulturgutschutzes. Maßnahmen, die zur Er- und Unterhaltung von Kulturdenkmalen notwendig sind, bezeichnet man als Denkmalpflege.

ZWECK

Denkmalschutz verfolgt das Ziel, Denkmale dauerhaft zu erhalten. Dem kulturellen Erbe einer Gesellschaft kann die Funktion zukommen, anhand dinglicher und sinnlich wahrnehmbarer historischer Zeugnisse über die Geschichte der Gesellschaft zu informieren und somit ein lebendiges Bild der Baukunst und Lebensweise vergangener Zeiten zu erhalten. Denkmalschutz kann auch als Bestandteil der Erhaltung von Lebensqualität betrachtet werden.

Basis des Denkmalschutzes ist das jeweils landeseigene Denkmalrecht, das festlegt, was ein Denkmal ist. Aufgabe des Denkmalschutzes ist auch die Inventarisierung des Denkmalbestands; in Denkmallisten werden geschützte Denkmale verzeichnet.

DENKMALSCHUTZGESETZE

Da der Denkmalschutz in Deutschland dem in Art. 14 GG garantierten Eigentumsrecht Schranken setzt, ist nach Abs. 1 S. 2 dieses Artikels dafür eine gesetzliche Regelung notwendig. Aufgrund der Kulturhoheit der Länder (Art. 30 GG) ist die Denkmalschutz-Gesetzgebung Sache der 16 Bundesländer. Ferner werden bestimmte Kulturdenkmäler durch § 304 Abs. 1 StGB (Gemeinschädliche Sachbeschädigung) geschützt.

Quelle: Landesamt für Denkmalpflege Hessen (https://denkmal.hessen.de)

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