ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

Teilnahmebedingungen und Standplatzmiete für den Hof- und Straßenflohmarkt 2026 der Interessengemeinschaft und Förderverein Cramer-Klett-Siedlung Gustavsburg e.V.

§ 1 Ort der Veranstaltung
Die Veranstaltung findet auf dem Cramer-Klett-Platz in 65462 Ginsheim-Gustavsburg statt.

§ 2 Marktzeiten, Auf- und Abbau
(1) Der Hof- und Straßenflohmarkt findet am Samstag, den 13. Juni 2026, statt.
(2) Die Mindestmarktzeiten sind von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr. Während dieses Zeitraums ist der Stand durchgehend und in betriebsbereitem Zustand zu besetzen. Ein vorzeitiger Abbau vor 15:00 Uhr ist unzulässig. Die Teilnehmer können ihre Stände gerne auch länger als bis 15:00 Uhr betreiben. Jedoch muss ein Abbau spätestens um 17:00 Uhr erfolgen.
(3) Der Aufbau der Stände ist am Samstag, den 13. Juni 2026, ab 7:00 Uhr gestattet und muss bis 9:00 Uhr abgeschlossen sein. Ein Zuspätkommen bis 9:15 Uhr berechtigt den Veranstalter, den Standplatz anderweitig zu vergeben. Der Abbau muss bis spätestens 16:00 Uhr desselben Tages vollständig abgeschlossen sein.
(4) Die Zufahrt von Fahrzeugen zum Be- und Entladen auf dem Marktgelände ist aus Sicherheitsgründen nicht gestattet. Für Auf- und Abbau werden den Teilnehmern Zufahrtswege zugewiesen.
(5) Bei einem vorzeitigen Abbau vor Ende der Mindestmarktzeit (15:00 Uhr) wird eine Bearbeitungspauschale in Höhe von 50 % der Standgebühr erhoben. Dem Teilnehmer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Veranstalter ein geringerer oder kein Schaden entstanden ist.
(6) Der Veranstalter behält sich Änderungen der Auf- und Abbauzeiten vor und wird diese den Teilnehmern rechtzeitig bekannt geben.

§ 3 Teilnehmerkreis
(1) Zugelassen sind Privatpersonen sowie Gewerbetreibende, die Waren der zugelassenen Sortimentsrichtungen anbieten.
(2) Der Veranstalter führt den Flohmarkt auf Grundlage einer allgemeinen Ausschreibung durch. Der Teilnehmer verkauft auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko. Eine Provision wird nicht erhoben.

§ 4 Anmeldung und Kosten
(1) Die Anmeldung erfolgt ausschließlich über das Online-Formular auf www.cramer-klett-siedlung.de. Platzierungswünsche werden nicht berücksichtigt.
(2) Die Standgebühren betragen für eine Breite von 3 Metern:
– Gewerbetreibender: 35,00 € (inkl. MwSt.)
– Privatperson: 6,00 € (inkl. MwSt.). Um eine freiwillige Kuchenspende wird gebeten, ist jedoch keine Teilnahmevoraussetzung.
(3) Es gibt zwei Arten von Standplätzen:
a) 3 x 3 Meter Standplätze, für Gewerbetreibende (Pavillionstandplätze). Diese stehen nur in begrenzter Anzahl zur Verfügung.
b) 3 x 2 Meter Standplätze, für Privatverkäufer (Tapeziertischstandplatz). Diese stehen ausreichend zur Verfügung.
(4) Jeder Standplatz verfügt über eine Tiefe von 3 Metern.
(5) Die Buchung mehrerer Standplätze ist ebenfalls möglich.
(6) Bei Stornierung der Anmeldung werden für Gewerbetreibende eine Stornogebühr fällig:
– Bis zum 06. Juni 2026 (eine Woche vor der Veranstaltung): 50 % der Standgebühr.
– Nach dem 06. Juni 2026: 100 % der Standgebühr.
Die Stornierung bedarf der Textform (z.B. E-Mail).

§ 5 Standplatz
(1) Die Zuweisung der Standplätze erfolgt durch den Veranstalter nach eigenem Ermessen. Ein Rechtsanspruch auf einen bestimmten Platz besteht nicht.
(2) Der Teilnehmer hat sich an die Grenzen des zugewiesenen Standplatzes zu halten. Ein Übergreifen auf Nachbarflächen oder die Beeinträchtigung des Nachbarstandes ist untersagt. Die Verkehrswege sind freizuhalten.
(3) Der Veranstalter behält sich vor, bei zwingenden Gründen (z.B. Sicherheitsbedenken, behördliche Anordnungen) einen anderen Standplatz zuzuweisen oder die Standgröße angemessen zu verändern. Sofern die Änderung für den Teilnehmer mit einer erheblichen Beeinträchtigung verbunden ist, steht ihm ein Anspruch auf angemessene Minderung der Standgebühr zu.
(4) Die Ausstattung des Standes (Tische, Überdachungen etc.) obliegt dem Teilnehmer. Optische und akustische Werbemittel dürfen andere Teilnehmer nicht beeinträchtigen.
(5) Der Standplatz ist nach Abbauende besenrein zu hinterlassen und von allen mitgebrachten Gegenständen und Abfällen zu befreien. Andernfalls behält sich der Veranstalter vor, die anfallenden Reinigungskosten in Rechnung zu stellen.

§ 6 Be- und Entladen; Parken
(1) Das Marktgelände ist für Fahrzeuge gesperrt. Das Parken auf dem Cramer-Klett-Platz und in den unmittelbaren Siedlungsstraßen ist untersagt.
(2) Zum Be- und Entladen sind die vom Veranstalter zugewiesenen Zufahrtswege zu nutzen. Weitere Details entnehmen Sie bitte der Anmeldebestätigung bzw. der Rechnung.
(3) Bitte nutzen Sie für Ihr Fahrzeug die Parkmöglichkeiten in den umliegenden Wohnstraßen Gustavsburgs. Die Cramer-Klett-Siedlung und der Marktplatz sollen als Begegnungsorte frei von Fahrzeugen bleiben. Fahrzeuge, die im Halteverbot abgestellt werden, müssen kostenpflichtig abgeschleppt werden.

§ 7 Zulassung und Zahlung
(1) Über die Zulassung entscheidet der Veranstalter. Nach der Bearbeitung erhalten Gewerbebetreibende eine Rechnung sowie nach Zahlungseingang ihre Standnummer. Diese ist am Veranstaltungstag gut sichtbar am Verkaufstand anzubringen.
(2) Die Zahlung der Standgebühr hat gemäß den Zahlungsmodalitäten in der Rechnung fristgerecht zu erfolgen. Private Verkäufer zahlen die Standgebühr am Veranstaltungstag und übergeben ihre Kuchenspende.
(3) Bei Nichtzahlung ist der Veranstalter berechtigt, die Zulassung zu widerrufen. Ein Anspruch auf Schadensersatz besteht in diesem Fall nicht.

§ 8 Allgemeine Bestimmungen zur Durchführung
(1) Die Präsentation hat den üblichen Gepflogenheiten eines Flohmarktes, respektive Künstlermarkt zu entsprechen. Wohnwagen und feste Behausungen sind nicht zugelassen. Strom- und Wasseranschlüsse stehen nicht zur Verfügung. Die Mitführung eines Feuerlöschers wird empfohlen.
(2) Der Veranstalter behält sich vor, die Veranstaltung aus wichtigem Grund oder höherer Gewalt abzusagen, zu verkürzen oder zu verlegen. Ein Schadensersatzanspruch des Teilnehmers ist ausgeschlossen, soweit der Veranstalter die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat oder es sich um leichte Fahrlässigkeit handelt. Für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit haftet der Veranstalter nach den gesetzlichen Vorschriften. Bei Verlegung der Veranstaltung behalten die getroffenen Vereinbarungen für den Ersatztermin ihre Gültigkeit.

§ 9 Einwilligung in Bild- und Tonaufnahmen
(1) Der Veranstalter fertigt im Rahmen der Veranstaltung Foto- und Filmaufnahmen zu eigenen Werbe- und Berichterstattungszwecken (insb. Website, soziale Medien, Printmedien) an.
(2) Die Teilnahme an der Veranstaltung ist auch ohne diese Einwilligung möglich.
(3) Die Einwilligung erfolgt freiwillig und kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden (E-Mail an datenschutz@cramer-klett-siedlung.de). Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt unberührt.
(4) Die Aufnahmen werden zeitlich unbegrenzt genutzt. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.

§ 10 Haftung und Versicherung
(1) Der Veranstalter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), jedoch der Höhe nach begrenzt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden. Die Haftung für mittelbare Schäden und entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
(2) Der Veranstalter haftet nicht für Diebstahl, Beschädigung oder Verlust von mitgebrachten Gegenständen, es sei denn, der Schaden beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Veranstalters oder seiner Erfüllungsgehilfen. Für einfache Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter nur bei Verletzung von Kardinalpflichten, der Höhe nach begrenzt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden. Die Haftung für Personenschäden bleibt unberührt.
(3) Gewerbliche Teilnehmer wird empfohlen, eine ausreichende Haftpflichtversicherung abzuschließen. Private Teilnehmer haften für von ihnen verursachte Schäden nach den gesetzlichen Vorschriften.
(4) Der Veranstalter empfiehlt allen Teilnehmern dringend, eine private Haftpflichtversicherung abzuschließen, die auch Schäden im Rahmen von Flohmarktaktivitäten abdeckt.
(5) Der Teilnehmer ist für die Einhaltung der für ihn geltenden steuer- und gewerberechtlichen Vorschriften selbst verantwortlich.

§ 11 Datenschutz
(1) Der Veranstalter erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich zur Abwicklung der Teilnahme am Flohmarkt. Die Rechtsgrundlage hierfür ergibt sich aus Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.
(2) Der Teilnehmer kann Auskunft über die gespeicherten Daten verlangen sowie deren Berichtigung, Sperrung oder Löschung verlangen, soweit dem keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Anfragen sind an datenschutz@cramer-klett-siedlung.de zu richten.

§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Der Veranstalter übt das Hausrecht aus und ist berechtigt, den Teilnehmer bei Verstößen gegen diese AGB von der Veranstaltung auszuschließen.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(3) Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Darmstadt, sofern der Teilnehmer Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(4) Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform zur Wirksamkeit. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
(5) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Stand: März 2026

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