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TIPPS FÜR DENKMALEIGENTÜMER

Das Was, Wann, Wo und Wie des Denkmalschutzes.

ERLÄUTERUNGEN ZU KULTURDENKMÄLERN: HILFE - MEIN HAUS WIRD DENKMAL!

Das hessische Denkmalschutzgesetz nennt in §2 Kulturdenkmäler „Sachen, Sachteile und Sachgesamtheiten, an deren Erhaltung aus künstlerischen, wissenschaftlichen, technischen,geschichtlichen oder städtebaulichen Gründen ein öffentliches Interesse besteht.“

RECHTE UND PFLICHTEN EINES DENKMALEIGENTÜMERS: UMGANG MIT EINEM DENKMAL

Das Denkmalschutzgesetz verlangt vom Eigentümer genau genommen nur zweierlei…

RECHTE UND PFLICHTEN EINES DENKMALEIGENTÜMERS: BERATUNG VON DENKMALEIGENTÜMERN

Der Umgang mit Denkmälern stellt die Betroffenen oft vor schwierige Fragen. Die Beratung der Denkmaleigentümer gehört zu den wichtigsten Aufgaben der Denkmalbehörden.

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