BERATUNG VON DENKMALEIGENTÜMERN

Der Umgang mit Denkmälern stellt die Betroffenen oft vor schwierige Fragen. Die Beratung der Denkmaleigentümer gehört zu den wichtigsten Aufgaben der Denkmalbehörden.

Wenn Sie Maßnahmen an einem Denkmal durchführen wollen oder müssen, sind Probleme fachlicher, rechtlicher und finanzieller Art zu lösen. Die Denkmalbehörden, insbesondere die Unteren Denkmalschutzbehörden (Denkmalamt) und das Landesamt für Denkmalpflege haben die Aufgabe, Sie umfassend zu beraten.

Die Beratung beschränkt sich nicht auf fachliche Angelegenheiten (z.B. bestimmte Restaurierungsmethoden), sondern erstreckt sich auch auf die Erlaubnis- oder Baugenehmigungsverfahren und alle Fragen der Förderung durch Zuschüsse oder Darlehen der öffentlichen Hand oder durch Steuervorteile.

Die Beratung durch die Denkmalbehörden soll in geeigneten Fällen vor Ort, d.h. am Denkmal stattfinden. Bitte wenden Sie sich in allen Fällen grundsätzlich zunächst an Ihre Untere Denkmalschutzbehörde, die die Termine mit dem Landesamt für Denkmalpflege koordiniert. 

Sie teilt Ihnen rechtzeitig mit, welche Unterlagen Sie zu Ihrem Beratungstermin mitbringen sollten.

FRISTEN

Bitte nehmen Sie die Beratungsangebote der Denkmalbehörden möglichst frühzeitig im Planungsvorgang, auf jeden Fall aber vor Maßnahmenbeginn in Anspruch.

KOSTEN

Alle Beratungsleistungen der Denkmalbehörden sind kostenlos.

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