DENKMALSCHUTZ PRAKTISCH

Das Was, Wann, Wo und Wie des Denkmalschutzes.
 

ERLÄUTERUNGEN ZU KULTURDENKMÄLERN

  • HILFE - MEIN HAUS WIRD DENKMAL!

    Das hessische Denkmalschutzgesetz nennt in §2 Kulturdenkmäler „Sachen, Sachteile und Sachgesamtheiten, an deren Erhaltung aus künstlerischen, wissenschaftlichen,  technischen,geschichtlichen oder städtebaulichen Gründen ein öffentliches Interesse besteht."


     

RECHTE UND PFLICHTEN EINES DENKMALEIGENTÜMERS

  • UMGANG MIT EINEM DENKMAL

    Das Denkmalschutzgesetz verlangt vom Eigentümer genau genommen nur zweierlei...


     

HILFE VOM LAND HESSEN

  • ZUSCHÜSSE UND STEUERERLEICHTERUNGEN

    Direkte oder indirekte Förderungen setzen natürlich ein abgestimmtes und positives denkmalpflegerisches Programm voraus.



     

Die Informationen werden mit freundlicher Unterstützung der Landesamt für Denkmalpflege Hessen (www.denkmalpflege-hessen.de) bereitgestellt.