GERBERSTR.
FÖRDERUNG UND RECHT
Hinweise zu Rechts- und Steuerfragen sowie Fördermöglichkeiten rund um das Denkmal.
STEUERERLEICHTERUNGEN
Das Einkommensteuergesetz (EStG) ermöglicht Ihnen eine indirekte Förderung in Form von Steuererleichterungen.
ZUWENDUNGEN
Wenn Sie Kulturdenkmäler erhalten wollen, können Sie einen Antrag auf finanzielle Unterstützung Ihrer Baumaßnahme durch das Land Hessen stellen.
HESSISCHES DENKMALSCHUTZGESETZ
Das Hessische Denkmalschutzgesetz definiert (HDSchG), was Kulturdenkmäler sind: Bewegliche oder unbewegliche Sachen, Sachgesamtheiten und Sachteile, außerdem Gesamtanlagen und Bodendenkmäler.
WEITERE INFORMATIONEN
Rechtsgrundlagen, Hinweise und Formulardownloads
Quelle: Landesamt für Denkmalpflege Hessen (https://denkmal.hessen.de)