Für die steuerliche Absetzbarkeit von Mitgliedsbeiträgen und Spenden gilt bezüglich der Erstellung von Steuerbescheinigungen folgende Regelung:
Den Mitgliedsbeitrag können Sie durch eine Kopie der entsprechenden Überweisung/des Kontoauszuges zusammen mit Ihrer Steuererklärung einreichen. Dies reicht aus, wenn Mitgliedsbeitrag + Spenden kleiner sind als 100,- Euro.
Ab Spenden von 100,- Euro aufwärts erhalten Sie unaufgefordert eine "amtliche" Steuerbescheinigung ("Bestätigung über Zuwendungen im Sinne des § 10b des Einkommensteuergesetzes....").