Direkte oder indirekte Förderungen setzen natürlich ein abgestimmtes und positives denkmalpflegerisches Programm voraus.
Es ist wichtig, dass der Denkmaleigentümer mit dem Landesamt für Denkmalpflege und der zuständigen Unteren Denkmalschutzbehörde über Art und Weise der Restaurierungs- oder Umbaumaßnahme Einigkeit erzielt. Erforderliche Genehmigungen sollte er bereits eingeholt haben.
Aus den Mitteln des Landes Hessen werden z.Zt. jährlich rd. 8 Millionen Euro für Zuwendungen zur Erhaltung von Kulturdenkmälern zur Verfügung gestellt.
Diese Mittel vergibt das Landesamt für Denkmalpflege durch Bewilligungsbescheide nach denkmalfachlichen Priorisierungen und gemäß den zum Download bereitgestellten Denkmalförderrichtlinien.
Der Erstkontakt erfolgt über die für uns zuständige Unteren Denkmalschutzbehörde des Kreisausschuss Kreises Groß-Gerau.
Die fachliche Entscheidung über eine Förderung erfolgt durch den/die zuständige Konservator/-in in Abstimmung mit der Unteren Denkmalschutzbehörde.
Bei den Steuerpräferenzen für denkmalpflegerische Herstellungs- und Erhaltungsmaßnahmen nach den §§ 7i ff. des Einkommensteuergesetzes (EStG) kommt es wesentlich darauf an, welche Positionen und Gewerke der künftigen Restaurierungsmaßnahme „zur Erhaltung oder zur sinnvollen Nutzung des Denkmals" dienen.
Dies hat ebenfalls der zuständige Denkmalpfleger zu entscheiden und er wird nach Abschluss der Arbeiten das bescheinigen, was in den vorhergehenden Absprachen zwischen Eigentümer, Architekten und den Genehmigungsbehörden einvernehmlich festgelegt worden ist. Das Hessische Ministerium der Finanzen hat hierzu eine Bescheinigungsrichtlinie erlassen.
Für die Ausstellung einer Bescheinigung fallen Gebühren gemäß Nr. 5 der Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wissenschaft und Kunst (VwKostO-MWK) an.
Landesamt für Denkmalpflege Hessen
Abt. Steuern, § 7 i EStG (Wiesbaden)
Schloss Biebrich - Westflügel
Rheingaustraße 140
65203 Wiesbaden
Telefon: +49 (0) 611 6906-0
E-Mail: poststelle.baudenkmalpflege.wi@lfd-hessen.de