§ 2 HDSchG (Hessisches Denkmalschutzgesetz)
Kulturdenkmale sind historische Bauten, Anlagen und Sachen. Sie sind Quellen und Zeugnisse der menschlichen Geschichte, an deren Erhaltung und behutsamer Weiterentwicklung aufgrund ihrer künstlerischen, wissenschaftlichen, technischen, geschichtlichen oder städtebaulichen Bedeutung ein öffentliches Interesse besteht.
Gruppen baulicher Anlagen sind in der Regel städtebauliche Ensembles (Gesamtanlagen) wie Siedlungen, Straßenzüge mit Raum begrenzenden Fassaden, Vorgärten und Einfriedigungen sowie Platz- und Ortsbilder. Auch Hofanlagen oder historische Industrieanlagen können als Ensemble in der Liste des Landesamtes für Denkmalschutz Hessen geführt sein.
Bodendenkmäler im Sinne des Hessischen Denkmalschutzgesetzes sind auch Kulturdenkmäler.