§ 20 HDSchG
Der Genehmigungsantrag ist schriftlich mit allen für die Beurteilung des Vorhabens und der Bearbeitung des Antrags erforderlichen Unterlagen einzureichen.
Für eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung können je nach Maßnahme folgende Unterlagen erforderlich sein:
Antragsformular <1-fach>
Aktueller Auszug aus der Liegenschaftskarte ohne Ortsvergleich, max. 2 Jahre alt, mit eingetragenem und vermassten Projekt <3-fach>
Fotografische Darstellung des Bestandes <1-fach>
Grundrisse, Ansichten, Schnitt, M 1:100 <3-fach>
Detailzeichnungen (z. B. bei Fenstererneuerung) <3-fach>
Detaillierte Maßnahmenbeschreibung <3-fach>
Ausschreibungsunterlagen (oder Kostenangebote der beauftragten Firmen) <3-fach>
Vorbereitende Untersuchungen am Kulturdenkmal (restauratorische und/oder baugeschichtliche Voruntersuchung) <3-fach>
Raumbuch <3-fach>
Über den denkmalschutzrechtlichen Antrag ist nach Vollständigkeit innerhalb von 3 Monaten zu entscheiden. Die Denkmalschutzbehörde kann diese Frist aus wichtigem Grund bis zu 3 Monate verlängern.
Für die denkmalschutzrechtliche Genehmigung entstehen keine Verwaltungsgebühren.
Die denkmalschutzrechtliche Genehmigung gilt 3 Jahre und kann auf schriftlichen Antrag jeweils um zwei Jahre verlängert werden.
Vorschriften und weitere Informationen, Formulare finden Sie Sie auf der Internetseite des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung unter https://wirtschaft.hessen.de/landesentwicklung/bauen-und-wohnen/formulare