DENKMALSCHUTZ UND ENERGETISCHE SANIERUNG

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit formuliert in seinem „Leitfaden Nachhaltiges Bauen" unter www.nachhaltigesbauen.de, dass die Belange des Denkmalschutzes und der Energieeffizienz gleichberechtigt sind. Eine ganzheitliche Betrachtung aller Bereiche ermöglicht verantwortungsvolles Handeln am Bau. Denkmalschutz und energetische Sanierung schließen sich nicht gegenseitig aus, sondern sind Bestandteile des übergeordneten Ziels, Gebäude nachhaltig zu bauen und zu betreiben.

Denkmalschutz und Denkmalpflege sichern und fördern die Erhaltung des baulichen Erbes und machen somit auch die zum Bau verwendeten Ressourcen weiterhin nutzbar. Damit tragen sie zur Ressourcenschonung bei.

Das Denkmalschutzgesetz verpflichtet Eigentümer zur sachgemäßen Behandlung und zur Erhaltung der vorhandenen Bausubstanz. Eingriffe in ein Baudenkmal sind auf das Notwendige zu beschränken. Erst wenn eine Reparatur nach Prüfung aller Möglichkeiten nicht mehr wirtschaftlich darstellbar ist, kann der Austausch von Denkmalsubstanz vertretbar sein.

In der Regel wurde für den Bau denkmalgeschützter Gebäude ökologisch einwandfreie Materialien wie Holz, Stroh, Lehm, Sand und Naturstein verwendet. Diese und die handwerklichen Methoden ihres Einbaus sollten bei der Sanierung wieder eingesetzt werden. Falls der Einsatz traditioneller Materialien und Techniken zur Instandsetzung des Bestandes nicht möglich ist, können in angemessenem Umfang moderne Konservierungs-, Konstruktions- und Reparaturtechniken angewandt werden, sofern sich diese mit dem Denkmalbestand vertragen.

Die energetische Sanierung im Denkmal senkt dessen Energieverbrauch und gewährleistet damit einen verantwortungsvollen Umgang mit energetischen und finanziellen Ressourcen. Sie trägt zum Substanzerhalt und damit zur Langlebigkeit der Immobilie bei.

Planungs- und Baukosten für die energetische Ertüchtigung von denkmalgeschützten Gebäuden können über eine Vielzahl an Programmen über Zuschüsse oder zinsgünstige Darlehen gefördert werden. Einen Überblick bietet der Förderkompass der Hessischen Landesregierung. Der Förderkompass listet für die abgefragten Maßnahmen die aktuell gültigen Förderprogramme des Bundes, des Landes, der Kommunen und anderer Fördergeber auf. Link: www.energieland.hessen/foerderkompass.de 



 

Die Informationen werden mit freundlicher Unterstützung der Unteren Denkmalschutzbehörde des Kreises Groß-Gerau (www.kreisgg.de) bereitgestellt.