DENKMALBEIRAT

Der Kreisausschuss des Kreises Groß-Gerau hat einen sachverständigen und weisungsunabhängigen Denkmalbeirat berufen. Der Denkmalbeirat nimmt die ihm nach dem Hessischen Denkmalschutzgesetz obliegenden Aufgaben wahr und soll vor Entscheidungen der Unteren Denkmalschutzbehörde von großer Tragweite gehört werden.

Der Denkmalbeirat ist ferner berechtigt, Anträge auf Eintragung von Kulturdenkmälern in die Denkmalliste zu stellen. Er besteht aus sechs sachverständigen Vertretern/Vertreterinnen der Fachgebiete Geschichte, Architektur, Kunstgeschichte und Vorgeschichte. 



 

Die Informationen werden mit freundlicher Unterstützung der Unteren Denkmalschutzbehörde des Kreises Groß-Gerau (www.kreisgg.de) bereitgestellt.