DENKMALGESCHÜTZTE EINZELDENKMÄLER

Angeschlossen an die Cramer-Klett-Siedlung befinden sich zehn MAN-Stahlhäuser. Diese sind denkmalgeschützte Einzelkulturdenkmäler im Sinne des § 9 Hessisches Denkmalschutzgesetz. Kulturdenkmäler sind nach dem Wortlaut des Gesetzes „Sachen, Sachgesamtheiten oder Sachteile, an deren Erhaltung aus künstlerischen, wissenschaftlichen, technischen, geschichtlichen oder städtebaulichen Gründen ein öffentliches Interesse besteht.“

Bei der genannten Häusergruppe handelt es sich um eine zu Besichtigungs- und Werbezwecken errichtete Musteranlage der Firma MAN. aus der unmittelbaren Nachkriegszeit. Obwohl es auch in anderen Gegenden Deutschlands und auch in Gustavsburg selbst weitere MAN-Stahlhäuser gibt, ist diese Gruppe einzigartig und besonders repräsentativ für eine Bauweise, die zwar zeittypisch war, aber dennoch eine episodenhafte Erscheinung geblieben ist.

Die Entwicklung von Stahl-Fertighäusern erfolgte […] durch die Rüstungsfirmen, die ihren Markt nach Kriegsende stark eingeschränkt sahen und ihre Produktion auf die „Friedensware Wohnung“ umstellten. Die MAN baute keine Panzer mehr, sondern versuchte nun, ihre Erfahrung und Fertigungsanlagen anders nutzbar zu machen. Man entwickelte eine doppelwandige Stahl-Tafelbauweise, die sich in Konstruktion und Gestaltung mehr aus der Technologie und ihren Möglichkeiten herleiten lässt als aus dem konventionellen Massivbau.

Neben dem traditioneller orientierten Steildachtyp, den es in Gustavsburg ebenfalls verschiedentlich gibt, gibt es hier den sehr viel konsequenteren und moderneren, barackenähnlichen Haustyp mit flacher Dachneigung. Diese unkonventionelle, scheinbar zukunftsweisende Bauweise war dennoch zum Scheitern verurteilt, sei es weil man die Liefer- und Montagekapazitäten falsch eingeschätzt hatte, sei es wegen bauphysikalischer Problematik oder wegen dem Desinteresse der Kundschaft gegenüber dieser genormten und sich allzu technisch gebärdenden Architektur. Gerade darum aber ist sie eine Rarität und wird als solche geschützt.

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